Hinweise an Familien, deren Kinder als Kontaktpersonen gelten (Informationen des Gesundheitsamts Euskirchen)
1. Versuchen Sie bestmöglich die Vorgaben für Quarantäne einzuhalten (s.u.)!
2. Nehmen Sie bitte nur dann Kontakt zu Haus-oder Kinderarzt auf, wenn Ihr Kind Symptome zeigt! Haus-und Kinderärzte sind nicht primär für die Testung von gesunden Kontaktpersonen zuständig.
3. Wenn Ihr Kind als enge Kontaktperson identifiziert wird, erhalten Sie von der für Sie zuständigen Kommune per Post eine schriftliche Anordnung zur Absonderung („Quarantäne“) und einen Testgutschein. Dies kann einige Tage dauern. Wir sind bemüht, Sie darüber hinaus auch telefonisch zu kontaktieren.
4. Eine angeordnete Absonderung wird nicht durch einen unauffälligen Test beendet! Die komplette Quarantänezeit muss abgewartet werden.
Quarantäne bei Kindern
Die Quarantäne ist eine Schutzmaßnahme. Sie kann aber auch eine Belastung sein, gerade, wenn im Haushalt auch Kinder leben, die nicht mehr in den Kindergarten oder zur Schule gehen können oder von anderen im Haushalt lebenden Personen möglichst separiert werden sollen.
Grundsätzlich dürfen Kinder, die unter häuslicher Absonderung stehen, den häuslichen Bereich (incl. Garten) nicht verlassen.
Eltern und Geschwister des isolierten Kindes dürfen zur Schule/zur Arbeit gehen.
Wenn möglich, sollte sich das Kind von den übrigen Familienmitgliedern trennen. Wenn eine häusliche Trennungnicht möglich ist, sollten sich die Erwachsenen, wenn mehrere in der Familie leben, so aufteilen, dass ein Erwachsener ausschließlich das Kind betreut. Dieser Erwachsene sollte sich ebenfalls von den anderen Haushaltsmitgliedern isolieren.
Kinder mit häuslicher Isolierung dürfen keine Besuche von anderen Kindern oder Personen empfangen.
Kinder aus verschiedenen Familien, die (z.B. wegen Zugehörigkeit zur gleichen Klasse) alle unter häuslicher Isolierung stehen, dürfen ebenfalls nicht miteinander spielen.
Auf eine ausreichende Händehygiene unter den Familienmitgliedern ist zu achten.
Sobald das Kind, das unter häuslicher Absonderung steht, Erkrankungszeichen (wie Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Muskel-, Glieder- und/oder Kopfschmerzen, Durchfall) zeigt, ist dies dem Gesundheitsamt unter infektionsschutz@kreis-euskirchen.de mitzuteilen, und ein Haus-oder Kinderarzt zu kontaktieren. Eine Mitteilung an das Gesundheitsamt hat auch zu erfolgen, wenn andere Familienmitglieder die oben genannten Krankheitszeichen entwickeln.
Quelle: Informationsschreiben des Gesundsheitsamts Euskirchen von 18. November 2020.